Die Bundesnetzagentur hat aufgrund eines rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts Köln die Deutsche Post aufgefordert, ab dem 1. Januar 2020 den Versand von Briefen zu Dialogpostkonditionen auf rein werbliche Sendungen zu begrenzen.

Die Post reagiert entsprechend und passt  zum 01. Januar 2020 die Bedingungen zur Dialogpost an.

Was sich genau ändert erfahren Sie in der PDF zum Download:

Änderungen_Bedingungen_Dialogpost.pdf